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561.121 CH-BS

§ 11 Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Beitragsgesuch, Abrechnung und gesuchskonforme Verwendung der Beiträge
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§ 11 Swisslos-Sportfonds-Verordnung

1. Gesuche um Beiträge sind rechtzeitig und schriftlich bei der Swisslos-Sportfonds-Kommission einzureichen.

2. Einzelheiten über die Form und den Inhalt der Gesuche werden in einer Wegleitung geregelt.

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