561.121
CH-BS
§ 11 Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)
Beitragsgesuch, Abrechnung und gesuchskonforme Verwendung der Beiträge
§ 11 Swisslos-Sportfonds-Verordnung
1. Gesuche um Beiträge sind rechtzeitig und schriftlich bei der Swisslos-Sportfonds-Kommission einzureichen.
2. Einzelheiten über die Form und den Inhalt der Gesuche werden in einer Wegleitung geregelt.