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§ 9 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele - Bewilligungsgesuch für kleine Pokerturniere

Bewilligungs- und Meldeverfahren
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§ 9 VO EG BGS · Bewilligungsgesuch für kleine Pokerturniere

1. Das Gesuch hat zusätzlich folgende Angaben zu enthalten

a) die während des Turniers anwesende Person, die die Anforderungen nach § 7 EG BGS erfüllt;

b) den Ort und den Zeitpunkt, an dem das Turnier oder die Turniere durchgeführt werden sollen;

c) die maximale Anzahl der Teilnehmenden pro Turnier;

d) * die Höhe des Startgelds (Buy-In) und der Teilnahmegebühr pro Turnier;

e) * ...

f) * die Art der Ausschreibung der Turniere (Webseite, Facebook etc.);

g) * Name und Adresse der Revisionsstelle, sofern mehr als 23 Turniere im gleichen Jahr durchgeführt werden.

1bis. Mit dem Gesuch ist das Turnierreglement einzureichen, aus dem die Turnierregeln und die Auszahlungsstruktur hervorgehen.

2. Dem Gesuch sind zudem die Bestätigung oder Bestätigungen des Gesundheitsdepartements oder der von diesem extern beauftragten Fachstellen über die erfüllten Anforderungen nach § 7 EG BGS und gegebenenfalls nach Art. 39 Abs. 7 VGS beizulegen.

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