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561.105 CH-BS

§ 8 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele - Bewilligungsgesuch für lokale Sportwetten

Bewilligungs- und Meldeverfahren
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§ 8 VO EG BGS · Bewilligungsgesuch für lokale Sportwetten

1. Das Gesuch hat zusätzlich folgende Angaben zu enthalten

a) den Ort und den Zeitpunkt, an dem die lokalen Sportwetten durchgeführt werden sollen;

b) die Arten und die Anzahl der Sportereignisse, auf deren Ausgang gewettet werden kann sowie die dazugehörigen Wetten;

c) die Höhe der möglichen Einsätze sowie die Verteilung der Gewinne pro Wette;

d) den Ort und den Zeitraum der Wettannahmen sowie der Gewinnauszahlungen;

e) die Höhe der Durchführungskosten;

f) den Zweck, für den der Reingewinn verwendet werden soll.

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