561.105
CH-BS
§ 8 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele - Bewilligungsgesuch für lokale Sportwetten
Bewilligungs- und Meldeverfahren
§ 8 VO EG BGS · Bewilligungsgesuch für lokale Sportwetten
1. Das Gesuch hat zusätzlich folgende Angaben zu enthalten
a) den Ort und den Zeitpunkt, an dem die lokalen Sportwetten durchgeführt werden sollen;
b) die Arten und die Anzahl der Sportereignisse, auf deren Ausgang gewettet werden kann sowie die dazugehörigen Wetten;
c) die Höhe der möglichen Einsätze sowie die Verteilung der Gewinne pro Wette;
d) den Ort und den Zeitraum der Wettannahmen sowie der Gewinnauszahlungen;
e) die Höhe der Durchführungskosten;
f) den Zweck, für den der Reingewinn verwendet werden soll.