561.105
CH-BS
§ 3 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele - Bewilligungsgesuche und Meldungen
Bewilligungs- und Meldeverfahren
§ 3 VO EG BGS · Bewilligungsgesuche und Meldungen
1. Die Einreichung des Gesuchs um Bewilligung eines Kleinspiels (Kleinlotterie, lokale Sportwette, kleines Pokerturnier) oder die Meldung einer Tombola- oder Lottoveranstaltung hat mindestens einen Monat vor Durchführung der Veranstaltung durch eine vertretungsberechtigte Person unter Verwendung des amtlichen Formulars bei der Kantonspolizei zu erfolgen.
2. Für die Bewilligung einer Kleinlotterie mit überregionaler Bedeutung nach Art. 34 Abs. 4 BGS ist das Gesuch mindestens drei Monate vor deren Durchführung einzureichen.
3. Mit dem Gesuch kann die Bewilligung für mehrere lokale Sportwetten oder kleine Pokerturniere beantragt werden, sofern sie am gleichen Ort und innerhalb von sechs Monaten stattfinden.