561.100
CH-BS
§ 9 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) - Gebührenrahmen
Gebühren
§ 9 EG BGS · Gebührenrahmen
1. Für die Bewilligungserteilung und Aufsicht von Kleinspielen wird eine Gebühr bis Fr. 1'200, in besonderen Fällen bis Fr. 2'000 erhoben.