Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
519.800 CH-BS

§ 5 Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin - Aufhebung bisherigen Rechts und Wirksamkeit

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin · Aufhebung bisherigen Rechts und Wirksamkeit

1. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung über den Gebührentarif für Untersuchungen des Gerichtschemischen Laboratoriums vom 29. September 1992 sowie die Verordnung über die Gebühren des Gerichtsärztlichen Dienstes vom 14. April 1993.

2. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.

← § 4 Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →