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519.800 CH-BS

§ 4 Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin - Gegenstand

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§ 4 Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin · Gegenstand

1. Der Gebührentarif gemäss Anhang umfasst die Leistungen aller drei Abteilungen des IRM und ist wie folgt gegliedert

a) * Leistungen Forensische Medizin und Verkehrsmedizin

b) Leistungen Forensische Chemie und Toxikologie

c) Leistungen Forensische Genetik

d) Gemeinsame Leistungen (Expertentätigkeit, Administration)

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