519.800
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin - Gegenstand
§ 4 Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin · Gegenstand
1. Der Gebührentarif gemäss Anhang umfasst die Leistungen aller drei Abteilungen des IRM und ist wie folgt gegliedert
a) * Leistungen Forensische Medizin und Verkehrsmedizin
b) Leistungen Forensische Chemie und Toxikologie
c) Leistungen Forensische Genetik
d) Gemeinsame Leistungen (Expertentätigkeit, Administration)