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§ 2 Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin - Taxpunktsystem

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§ 2 Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin · Taxpunktsystem

1. Die Gebühren werden nach dem Taxpunkt-System berechnet.

2. Der Wert eines Taxpunktes beträgt einen Franken (1 TPW = 1 CHF).

3. Für Dienstleistungen, welche im Anhang nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach Zeit- und Materialaufwand.

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