519.400
GVo
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Beglaubigungsgebühren sowie die Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle und des Ausländerrechts (GVo) - Gebühren für amtliche Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
§ 7 GVo · Gebühren für amtliche Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
1. Für amtliche Ausweise für Schweizer Staatsangehörige und weitere Dienstleistungen werden die in der Ausweisverordnung festgelegten Gebühren erhoben.
2. Es werden zudem die folgenden Gebühren erhoben
a) Bearbeitungsgebühr für den Verlust gültiger Ausweise: Fr. 20
b) Verwaltung/Depot von Zweitpässen, Gebühr pro Kalenderjahr: Fr. 20