519.400
GVo
CH-BS
§ 5 Verordnung über die Beglaubigungsgebühren sowie die Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle und des Ausländerrechts (GVo) - Gebühren im Bereich Namensänderungen
§ 5 GVo · Gebühren im Bereich Namensänderungen
1. Die Gebühr beträgt
a) für Vornamensänderungen Fr. 200
b) für Familiennamensänderungen Fr. 400
c) für gleichzeitige Vor- und Familiennamensänderungen Fr. 500
2. Stellen mehrere Familienmitglieder ein Namensänderungsgesuch, so kann die Gebühr reduziert werden.