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519.400 GVo CH-BS

§ 5 Verordnung über die Beglaubigungsgebühren sowie die Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle und des Ausländerrechts (GVo) - Gebühren im Bereich Namensänderungen

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§ 5 GVo · Gebühren im Bereich Namensänderungen

1. Die Gebühr beträgt

a) für Vornamensänderungen Fr. 200

b) für Familiennamensänderungen Fr. 400

c) für gleichzeitige Vor- und Familiennamensänderungen Fr. 500

2. Stellen mehrere Familienmitglieder ein Namensänderungsgesuch, so kann die Gebühr reduziert werden.

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