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§ 4 Verordnung über die Beglaubigungsgebühren sowie die Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle und des Ausländerrechts (GVo) - Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle

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§ 4 GVo · Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle

1. Die Gebühr beträgt

a) für amtliche Bescheinigungen: Fr. 20

b) für Lebensbescheinigungen am Schalter: Fr. 10

c) für Schriftenbesorgung und Schriftennachsendungen: Fr. 20

d) für Adressauskünfte

1. pro Adresse: Fr. 10

2. bei Listenauskünften pro Adresse: Fr. 5

e) für Archivauskünfte, pro Anfrage: Fr. 30

f) für die Anmeldung, pro Person: Fr. 25

g) für die Abmeldung

1. pro Person: Fr. 20

2. pro Haushalt: Fr. 40

h) für die schuldhafte amtliche Streichung: Fr. 40

i) für die Ausstellung eines Heimatausweises

1. pro Person: Fr. 25

2. Verlängerung: Fr. 15

j) für die Registrierung oder Änderung eines Geschäftseintrages: Fr. 25

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