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§ 9 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen - Nachtragsgesuch

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§ 9 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen · Nachtragsgesuch

1. Wird im Laufe der Bauarbeiten eine subventionierbare Substanz entdeckt, für deren Restaurierung die Kosten nicht im Subventionsrahmen enthalten sind, ist unverzüglich ein zusätzliches Subventionsgesuch einzureichen.

2. Ein Nachtragsgesuch ist auch bei einer sich abzeichnenden Überschreitung des maximal bewilligten Subventionsbetrages zu stellen.

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