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§ 4 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen - Besichtigungen

Geschäftsgang
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§ 4 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen · Besichtigungen

1. Auf Verfügung des Präsidiums oder auf Antrag von mindestens drei Kommissionsmitgliedern werden die Subventionsobjekte besichtigt.

2. Die Besichtigung kann durch eine Delegation von Kommissionsmitgliedern erfolgen.

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