497.150
CH-BS
§ 3 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen - Akten
Geschäftsgang
§ 3 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen · Akten
1. Kopien der notwendigen, kurzgefassten Akten werden den Kommissionsmitgliedern für jeden behandelnden Antrag zugestellt.
2. Die Kommissionsmitglieder können die weiteren Akten, welche die Grundlagen für die Subvention bilden, bei der Basler Denkmalpflege einsehen.