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§ 24 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen - Mitteilung der Beschlüsse

Verfahrensvorschriften und Schlussbestimmungen
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§ 24 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen · Mitteilung der Beschlüsse

1. Die Beschlüsse der Kommission werden den Gesuchstellerinnen bzw. Gesuchstellern mit Rechtsmittelbelehrung und einem Auszug der Subventionsbedingungen schriftlich durch die Basler Denkmalpflege eröffnet.

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