497.150
CH-BS
§ 24 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen - Mitteilung der Beschlüsse
Verfahrensvorschriften und Schlussbestimmungen
§ 24 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen · Mitteilung der Beschlüsse
1. Die Beschlüsse der Kommission werden den Gesuchstellerinnen bzw. Gesuchstellern mit Rechtsmittelbelehrung und einem Auszug der Subventionsbedingungen schriftlich durch die Basler Denkmalpflege eröffnet.