497.150
CH-BS
§ 14 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen - Generelle Subventionsansätze
Subventionsgrundsätze
§ 14 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen · Generelle Subventionsansätze
1. Die Subvention wird aufgrund eines Prozentsatzes der festgestellten subventionierbaren Kosten berechnet.
2. Die Aufwendigkeit und der Denkmalwert werden bei der Bemessung des Prozentsatzes berücksichtigt.
3. Die Kommission für Denkmalsubventionen kann die berechnete Subvention gemäss diesen Richtlinien kürzen.