497.150
CH-BS
§ 12 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen - Subventionierbare Aufwendungen
Subventionsgrundsätze
§ 12 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen · Subventionierbare Aufwendungen
1. Subventionierbar sind die Kosten zur Erhaltung und Restaurierung von Denkmälern, soweit die Aufwendungen in öffentlichem Interesse stehen.