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§ 12 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen - Subventionierbare Aufwendungen

Subventionsgrundsätze
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§ 12 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen · Subventionierbare Aufwendungen

1. Subventionierbar sind die Kosten zur Erhaltung und Restaurierung von Denkmälern, soweit die Aufwendungen in öffentlichem Interesse stehen.

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