497.150
CH-BS
§ 1 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen - Zusammensetzung der Kommission
Geschäftsgang
§ 1 Richtlinien der Kommission für Denkmalsubventionen · Zusammensetzung der Kommission
1. Die Kommission für Denkmalsubventionen (nachstehend Kommission genannt) besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und acht Mitgliedern; sie werden vom Grossen Rat gewählt.
2. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine Person als Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentin.
3. Nebst den Kommissionsmitgliedern nehmen in der Regel an den Sitzungen mit beratender Stimme teil
- eine Vertretung der Basler Denkmalpflege,
- eine Protokollführerin bzw. ein Protokollführer.
4. Die Präsidentin bzw. der Präsident kann in besonderen Fällen weitere Personen einladen.