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497.120 RDPPAV CH-BS

§ 12 Archäologieverordnung (AV) - Aufgaben der Kommission

Die Kommission für Bodenfunde
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§ 12 AV · Aufgaben der Kommission

1. Die Kommission für Bodenfunde berät die Archäologische Bodenforschung und erfüllt die ihr von Gesetzes wegen übertragenen Aufgaben.

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