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§ 10 Archäologieverordnung (AV) - Stellungnahme zu Baubegehren

Die Archäologische Bodenforschung
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§ 10 AV · Stellungnahme zu Baubegehren

1. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat respektive die Allmendverwaltung überweist alle Baubegehren, die Archäologiezonen oder Grossbauprojekte betreffen und die Bodeneingriffe vorsehen, an die Archäologische Bodenforschung zur Stellungnahme.

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