497.110
DPVRCM
CH-BS
§ 41 Verordnung betreffend die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV) - Öffentlichkeitsarbeit
Vollzug und Abwehrmassnahmen
§ 41 Denkmalpflegeverordnung, DPV · Öffentlichkeitsarbeit
1. Die Kantonale Denkmalpflege betreibt sachdienliche Öffentlichkeitsarbeit insbesondere durch
1. Führungsangebote zu Denkmälern;
2. Organisation und Durchführung des Europäischen Tages des Denkmals im Kanton Basel-Stadt;
3. Erstellen und Veröffentlichen eines Jahresberichtes;
4. Medieninformationen;
5. Organisation von Ausstellungen im Museum Kleines Klingental.