497.110
DPVRCM
CH-BS
§ 37 Verordnung betreffend die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV) - Einreichung des Gesuches
Gewährung von Finanzhilfen
§ 37 Denkmalpflegeverordnung, DPV · Einreichung des Gesuches
1. Beitragsgesuche sind schriftlich bei der Kantonalen Denkmalpflege einzureichen.
2. Sie sind von der Eigentümerschaft und der verantwortlichen Fachperson zu unterzeichnen.
3. Sie müssen mindestens enthalten
1. Angaben über die vorgesehenen Arbeiten;
2. einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Plänen und Situationsplan;
3. Fotografien des Objektes im bestehenden Zustand;
4. Angaben über die Eigentumsverhältnisse und die verantwortliche Fachperson.