497.110
DPVRCM
CH-BS
§ 26 Verordnung betreffend die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV) - Aufhebung oder Abänderung der Eintragung
Inventar
§ 26 Denkmalpflegeverordnung, DPV · Aufhebung oder Abänderung der Eintragung
1. Bei Aufhebungen oder Abänderungen richtet sich das Verfahren analog nach der Erstellung.