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497.110 DPVRCM CH-BS

§ 17 Verordnung betreffend die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV) - Akteneinsicht während der Rekursfrist

Eintragung ins Denkmalverzeichnis - Eintragung durch Verfügung
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§ 17 Denkmalpflegeverordnung, DPV · Akteneinsicht während der Rekursfrist

1. Während der Rekursfrist liegen die Unterlagen, insbesondere der begründete Beschluss des Regierungsrats, beim Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartements für Interessierte zur Einsichtnahme auf.

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