497.110
DPVRCM
CH-BS
§ 17 Verordnung betreffend die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV) - Akteneinsicht während der Rekursfrist
Eintragung ins Denkmalverzeichnis - Eintragung durch Verfügung
§ 17 Denkmalpflegeverordnung, DPV · Akteneinsicht während der Rekursfrist
1. Während der Rekursfrist liegen die Unterlagen, insbesondere der begründete Beschluss des Regierungsrats, beim Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartements für Interessierte zur Einsichtnahme auf.