494.800
CH-BS
§ 1 Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits - Aufgaben und Zielsetzungen des Kunstkredits
§ 1 Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits · Aufgaben und Zielsetzungen des Kunstkredits
1. Unter der Bezeichnung Kunstkredit leistet der Kanton Finanzhilfen zur Förderung des künstlerischen Schaffens auf dem Gebiet der bildenden Kunst unter Einbezug von interdisziplinären Projekten, die mit bildender Kunst in Zusammenhang stehen.
2. ...