494.700
CH-BS
§ 6 Verordnung über die Verwendung der Jugendkulturpauschale - Rechenschaftsablegung
§ 6 Verordnung über die Verwendung der Jugendkulturpauschale · Rechenschaftsablegung
1. Das Präsidialdepartement legt jährlich Rechenschaft über die Verwendung der Mittel der Jugendkulturpauschale ab.