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§ 6 Verordnung über die Verwendung der Jugendkulturpauschale - Rechenschaftsablegung

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§ 6 Verordnung über die Verwendung der Jugendkulturpauschale · Rechenschaftsablegung

1. Das Präsidialdepartement legt jährlich Rechenschaft über die Verwendung der Mittel der Jugendkulturpauschale ab.

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