Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
494.400 CH-BS

§ 3 Ordnung für den Preis der Universität Basel (Amerbach-Preis)

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§ 3 Amerbach-Preis

1. Die Zuerkennung des Preises erfolgt aufgrund einer Preisarbeit oder aufgrund einer bereits erbrachten wertvollen wissenschaftlichen Leistung.

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