494.400
CH-BS
§ 2 Ordnung für den Preis der Universität Basel (Amerbach-Preis)
§ 2 Amerbach-Preis
1. Die Preisträger werden der Reihe nach von den Fakultäten bezeichnet, wobei ein die verschiedene Grösse der Fakultäten berücksichtigender Turnus angemessen zu beobachten ist.
2. Der Regenzausschuss legt die Reihenfolge der Fakultäten, welche die Preisträger zu bestimmen haben, fest.