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494.350 CH-BS

§ 5 Verordnung für die Verleihung des Kulturpreises des Kantons Basel-Stadt

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§ 5 Verordnung für die Verleihung des Kulturpreises des Kantons Basel-Stadt

1. Das Sekretariat der Kommission wird von der Abteilung Kultur des Präsidialdepartements geführt.

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