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§ 5 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester - Unterstützungskriterien

Programmförderung
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§ 5 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester · Unterstützungskriterien

1. Unterstützt wird die Erarbeitung und Aufführung von Konzertprogrammen in einem mehrjährigen Zeitraum mit Repertoireschwerpunkt im Bereich der Orchester- oder grösser besetzten Ensemblemusik. Der Veranstaltungsort ist im Kanton Basel-Stadt oder in benachbarten Gemeinden.

2. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Musikerinnen und Musiker gemäss der Tarifverordnung des Schweizerischen Musikerverbands entlohnt werden.

3. Die Gesuche werden anhand künstlerisch-qualitativer Kriterien beurteilt und auf ihr Realisationsvermögen hin überprüft.

4. Nicht unterstützt werden

a) Mehrjahresplanungen für Konzertprogramme, welche bereits aus anderen Kulturfördergefässen des Kantons Basel-Stadt oder durch einen Betriebsbeitrag gefördert werden;

b) Mehrjahresplanungen für Konzertprogramme mit Orchester- oder grösser besetzter Ensemblemusik, die Teil des regulären Curriculums von öffentlichen und privaten Bildungs- und Weiterbildungsinstitutionen sind;

c) Nachfinanzierung bereits realisierter oder laufender Programme;

d) Finanzierung von Wettbewerben.

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