§ 5 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester - Unterstützungskriterien
§ 5 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester · Unterstützungskriterien
1. Unterstützt wird die Erarbeitung und Aufführung von Konzertprogrammen in einem mehrjährigen Zeitraum mit Repertoireschwerpunkt im Bereich der Orchester- oder grösser besetzten Ensemblemusik. Der Veranstaltungsort ist im Kanton Basel-Stadt oder in benachbarten Gemeinden.
2. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Musikerinnen und Musiker gemäss der Tarifverordnung des Schweizerischen Musikerverbands entlohnt werden.
3. Die Gesuche werden anhand künstlerisch-qualitativer Kriterien beurteilt und auf ihr Realisationsvermögen hin überprüft.
4. Nicht unterstützt werden
a) Mehrjahresplanungen für Konzertprogramme, welche bereits aus anderen Kulturfördergefässen des Kantons Basel-Stadt oder durch einen Betriebsbeitrag gefördert werden;
b) Mehrjahresplanungen für Konzertprogramme mit Orchester- oder grösser besetzter Ensemblemusik, die Teil des regulären Curriculums von öffentlichen und privaten Bildungs- und Weiterbildungsinstitutionen sind;
c) Nachfinanzierung bereits realisierter oder laufender Programme;
d) Finanzierung von Wettbewerben.