494.340
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester - Definitionen
Grundlagen
§ 3 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester · Definitionen
1. Der Begriff Programmförderung bezeichnet die mehrjährige finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung und Aufführung von Konzertprogrammen professioneller Orchester und grösserer, professioneller Instrumentalensembles.
2. Der Begriff Strukturförderung bezeichnet die einmalige finanzielle Unterstützung von übergreifenden Strukturprojekten, welche eine Verbesserung der Produktionsbedingungen oder der kommunikativen Ausstrahlung der Basler Orchesterlandschaft zum Ziel haben.