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494.340 CH-BS

§ 2 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester - Anspruch

Grundlagen
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§ 2 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester · Anspruch

1. Es besteht kein Anspruch auf Finanzhilfen gemäss dieser Verordnung, auch wenn die hier festgehaltenen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind.

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