494.340
CH-BS
§ 2 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester - Anspruch
Grundlagen
§ 2 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester · Anspruch
1. Es besteht kein Anspruch auf Finanzhilfen gemäss dieser Verordnung, auch wenn die hier festgehaltenen Anforderungen und Kriterien erfüllt sind.