494.340
CH-BS
§ 10 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester - Unterstützungskriterien
Strukturförderung
§ 10 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester · Unterstützungskriterien
1. Unterstützt werden für die Orchester notwendige und übergreifende Strukturmassnahmen, welche eine Verbesserung der Produktionsbedingungen oder der kommunikativen Ausstrahlung für mindestens zwei professionelle Orchester oder grössere, professionelle Instrumentalensembles zum Ziel haben. Prioritär werden Massnahmen gefördert, die der gesamten Orchester- und Instrumentalensemblelandschaft im Kanton Basel-Stadt zugutekommen.
2. Die Gesuche werden vom Präsidialdepartement auf den im Gesuch dargelegten Bedarf, die organisatorische Umsetzbarkeit und finanzielle Machbarkeit hin überprüft.
3. Nicht unterstützt werden Projekte, welche bereits aus anderen Kulturfördergefässen des Kantons Basel-Stadt gefördert werden.