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§ 1 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester - Gegenstand

Grundlagen
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§ 1 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester · Gegenstand

1. Unter der Bezeichnung Programm- und Strukturförderung Orchester leistet der Kanton Finanzhilfen gemäss Staatsbeitragsgesetz (StBG) vom 11. Dezember 2013 zur Förderung der Aktivität von Orchestern und grösseren Instrumentalensembles.

Gegenstand § 2 Verordnung über die Programm- und Strukturförderung Orchester →

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