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§ 1 Verordnung zur Förderung der Kulturvermittlung im Kanton Basel-Stadt (Verordnung Kulturvermittlung) - Gegenstand

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§ 1 Verordnung Kulturvermittlung · Gegenstand

1. Unter der Bezeichnung Förderung Kulturvermittlung leistet der Kanton Finanzhilfen zur Förderung der Vermittlung kulturellen und künstlerischen Schaffens an die breite Bevölkerung. Zudem fördert er Rahmenbedingungen, die einen niederschwelligen und inklusiven Zugang zur Kultur ermöglichen.

2. Aus den Mitteln der Förderung Kulturvermittlung werden kulturelle und künstlerische Vermittlungsprojekte aus allen Sparten sowie spartenübergreifende Projekte unterstützt.

Verordnung zur Förderung der Kulturvermittlung im Kanton Basel-Stadt (Verordnung Kulturvermittlung) - Gegenstand § 2 Verordnung Kulturvermittlung →

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