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§ 5 Kulturfördergesetz - Kulturschaffen

Instrumente und Bereiche der Kulturförderung
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§ 5 Kulturfördergesetz · Kulturschaffen

1. Der Kanton fördert das Kulturschaffen in den verschiedenen Sparten.

2. Er unterstützt kulturelle Anlässe sowie Vorhaben Dritter und führt alleine oder mit Dritten zusammen kulturelle Anlässe durch.

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