494.100
CH-BS
§ 5 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag) - Abgrenzung
§ 5 Kulturvertrag · Abgrenzung
1. Eine Verwendung der zur Abgeltung von Zentrumsleistungen erhaltenen Mittel für die Tätigkeit der staatlichen und privaten Museen, für Ausbildungsstätten, für Bibliotheken sowie für den Zoo Basel ist ausgeschlossen.
2. Nicht von diesem Vertrag berührt wird die Zusammenarbeit der beiden Kantone hinsichtlich der projektorientierten Förderung regionalen Kulturschaffens.