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§ 4 Verordnung für die Verwaltung und Verwendung des Stipendienfonds der Basler Schulen

Organisation
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§ 4 Verordnung für die Verwaltung und Verwendung des Stipendienfonds der Basler Schulen

1. Vollzugsstelle und Sekretariat der Kommission für Ausbildungsbeiträge ist das Amt für Ausbildungsbeiträge.

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