491.400
CH-BS
§ 4 Verordnung für die Verwaltung und Verwendung des Stipendienfonds der Basler Schulen
Organisation
§ 4 Verordnung für die Verwaltung und Verwendung des Stipendienfonds der Basler Schulen
1. Vollzugsstelle und Sekretariat der Kommission für Ausbildungsbeiträge ist das Amt für Ausbildungsbeiträge.