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§ 1 Verordnung für die Verwaltung und Verwendung des Stipendienfonds der Basler Schulen

Mittel und Zweck
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§ 1 Verordnung für die Verwaltung und Verwendung des Stipendienfonds der Basler Schulen

1. Die bestehenden und künftigen als Fonds, unselbständige Stiftungen, Legate und Schenkungen bezeichneten Sondervermögen zur Förderung von Ausbildungen werden zusammengefasst im Stipendienfonds der Basler Schulen.

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