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491.110 VVAusbBG CH-BS

§ 23 Vollziehungsverordnung zum Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge (VVAusbBG) - Budget der Person in Ausbildung

Bemessung der Ausbildungsbeiträge - Budget der Person in Ausbildung
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§ 23 VVAusbBG · Budget der Person in Ausbildung

1. Im Budget der gesuchstellenden Person werden ihre Verhältnisse sowie bei Führung eines eigenen Haushaltes die Verhältnisse ihrer Partnerin bzw. ihres allfälligen Partners und ihrer Kinder erfasst.

2. Als Partnerin oder Partner gelten die Ehegattin oder der Ehegatte, die Partnerin oder der Partner in eingetragener Partnerschaft und die Partnerin oder der Partner in stabiler eheähnlicher Beziehung, die mehr als zwei Jahre andauert oder wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.

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