Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
491.110 VVAusbBG CH-BS

§ 2 Vollziehungsverordnung zum Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge (VVAusbBG) - Amtliche Erkundigung bei den Steuerbehörden

Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 VVAusbBG · Amtliche Erkundigung bei den Steuerbehörden

1. Das Amt ist berechtigt, zur Abklärung der Anspruchsberechtigung Einsicht in das Steuerregister des Kantons Basel-Stadt zu nehmen. Die Steuerverwaltung ist verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

2. Der Bewerberin oder dem Bewerber bleibt der Nachweis veränderter finanzieller Verhältnisse vorbehalten.

← § 1 VVAusbBG Vollziehungsverordnung zum Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge (VVAusbBG) - Abklärung der Anspruchsberechtigung § 3 VVAusbBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →