Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
491.110 VVAusbBG CH-BS

§ 19 Vollziehungsverordnung zum Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge (VVAusbBG) - Medizinische Grundversorgung

Bemessung der Ausbildungsbeiträge - Familienbudget
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 VVAusbBG · Medizinische Grundversorgung

1. Als medizinische Grundversorgungskosten werden die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) und die Zahnbehandlungskosten angerechnet.

2. Die Kommission für Ausbildungsbeiträge legt in einer Richtlinie Pauschalen für die anrechenbaren Prämien der Grundversicherung sowie für Zahnbehandlungskosten unter Berücksichtigung der kantonalen Prämienverbilligung fest.

← § 18 VVAusbBG Vollziehungsverordnung zum Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge (VVAusbBG) - Abklärung der Anspruchsberechtigung § 20 VVAusbBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →