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491.110 VVAusbBG CH-BS

§ 13 Vollziehungsverordnung zum Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge (VVAusbBG) - Allgemeines

Bemessung der Ausbildungsbeiträge - Familienbudget
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§ 13 VVAusbBG · Allgemeines

1. Im Familienbudget werden die finanziellen Verhältnisse der Eltern und ihrer im gleichen Haushalt lebenden Kinder erfasst. Wirtschaftlich selbstständige Kinder werden nicht berücksichtigt.

2. Bei Eltern, die getrennt leben, werden separate Budgets erstellt.

3. Bei Eltern, die ihrem gesuchstellenden Kind gerichtlich oder behördlich festgelegte Unterhaltsbeiträge zu erbringen haben, wird kein Budget erstellt.

4. Einkommen und Vermögen des Stiefelternteils werden angemessen berücksichtigt.

5. Zuwendungen Dritter werden ebenfalls berücksichtigt.

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