491.110
VVAusbBG
CH-BS
§ 12 Vollziehungsverordnung zum Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge (VVAusbBG) - Stipendienrahmen
Bemessung der Ausbildungsbeiträge - Grundlagen
§ 12 VVAusbBG · Stipendienrahmen
1. Der jährliche Mindestbetrag eines Stipendiums beträgt Fr. 500 pro Jahr.
2. Der jährliche Höchstbetrag eines Stipendiums beträgt grundsätzlich Fr. 19’000 pro Jahr.
a) * ...
b) * ...
c) * ...
3. Für Personen in Ausbildung mit unterhaltspflichtigen Kindern gelten die Höchstansätze gemäss Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009, sofern diese den Höchstbetrag gemäss Abs. 2 übersteigen.