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§ 10 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Maturitätskurse für Berufstätige - Prüfungsinhalte

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§ 10 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Maturitätskurse für Berufstätige · Prüfungsinhalte

1. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Bildungsplan für die Gymnasien Basel-Stadt.

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