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460.210 CH-BS

§ 3 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige - Einschreibegebühr

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§ 3 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige · Einschreibegebühr

1. Die Einschreibegebühr beträgt CHF 200.

2. Die Einschreibegebühr ist mit Einreichung der Anmeldung fällig.

3. Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.

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