460.210
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige - Einschreibegebühr
§ 3 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige · Einschreibegebühr
1. Die Einschreibegebühr beträgt CHF 200.
2. Die Einschreibegebühr ist mit Einreichung der Anmeldung fällig.
3. Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.