460.210
CH-BS
§ 2 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige - Definition
§ 2 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige · Definition
1. Die Definition des Wohnsitzes im Sinne dieser Verordnung richtet sich nach Art. 4 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2009).