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§ 2 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige - Definition

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§ 2 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige · Definition

1. Die Definition des Wohnsitzes im Sinne dieser Verordnung richtet sich nach Art. 4 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2009).

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