460.210
CH-BS
§ 1 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige - Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige · Geltungsbereich
1. Die vorliegende Verordnung regelt die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige.