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460.210 CH-BS

§ 1 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige - Geltungsbereich

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§ 1 Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige · Geltungsbereich

1. Die vorliegende Verordnung regelt die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige.

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