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§ 5 Verordnung über die Maturitätskurse für Berufstätige - Vorkurs

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§ 5 Verordnung über die Maturitätskurse für Berufstätige · Vorkurs

1. Der Vorkurs dient der Auffrischung des Schulstoffs der Sekundarstufe I, Niveau P (Progymnasium). Der Unterricht im Fach Englisch setzt auf der Stufe «Pre-Intermediate» ein.

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