460.200
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Maturitätskurse für Berufstätige - Beginn und Dauer
§ 4 Verordnung über die Maturitätskurse für Berufstätige · Beginn und Dauer
1. Die Kurse beginnen alle zwei Jahre im Januar, erstmals im Januar 2008.
2. Ein Kurs dauert sieben Semester und ist gegliedert in einen Vorkurs (1 Semester) und einen Hauptkurs (6 Semester).
3. Die Kurse finden jeweils abends statt.
4. Die Schulleitung kann Kandidatinnen und Kandidaten mit besonders guten Vorkenntnissen, insbesondere Inhaberinnen und Inhabern eines Fachmittelschulabschlusses oder Berufsmaturitätszeugnisses, einen Quereinstieg während der ersten drei Semester ermöglichen.